Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von YOGA Rendezvous Vesela Simader / Marienstraße 2a / 4020 Linz (nachfolgend „YOGA Rendezvous“ genannt) / Stand: Oktober 2014
Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von YOGA Rendezvous, unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

1. Angebote von YOGA Rendezvous

1) Einzelstunden, welche beim jeweiligen Besuch in bar zu begleichen sind.

2) Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (10er-Block). Eine Kündigung ist nicht möglich/erforderlich.

3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von YOGA Rendezvous enthalten sind, wie Massagen, Einzelunterricht und dgl. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

4) Das Nähere regeln jeweils die AGB.
 

2. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

1) Nutzungsberechtigter (nachfolgende „Nutzer“ oder „Vertragspartner“ genannt) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von YOGA Rendezvous die Nutzung für einen unzumutbar lagen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

2) Die ausgehängte Hausordnung von YOGA Rendezvous ist zu beachten, jeder Übungsleiter/Trainer hat Hausrecht.
 

3. Kursbelegung, Voranmeldung, Kurs-beginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

1) YOGA Rendezvous ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

2) Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist YOGA Rendezvous berechtigt, in zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Die Einführung der Voranmeldung wird durch Aushang/Internet/Ausschreibung bekannt gemacht.

3) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.

4) YOGA Rendezvous ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen.

5) YOGA Rendezvous ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, da von abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes mit einer Frist von 7 Tagen durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von zehn Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.

6) Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderwertiger Verhinderung von Lehrern des Studios wird sich das Studio bemühen, eine Vertretung für die jeweiligen Übungseinheiten/den jeweiligen Kurs zu organisieren. Sollte dies nicht gelingen, so kann eine Übungseinheit/Kurs ausfallen. Der Ausfall einer Übungseinheit/eines Kurses berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der gezahlten Beiträge, sofern ausreichend andere Übungseinheiten/Kurse zur Verfügung stehen, die von den Teilnehmern genutzt werden können.

7) Falls aufgrund behördlicher Anordnungen ein Betrieb indoor nicht möglich ist, ist Yoga Rendezvous berechtigt, die Kurse alternativ auch outdoor, oder online, oder im Hybridmodus abzuhalten.

8) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solchen vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalles des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühr zu verlangen.
 

4. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, USt

1) Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kursen im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

2) Sofern YOGA Rendezvous besondere Preisvergünstigungen aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Seniorentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. YOGA Rendezvous ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen.
 

5. Haftung

1) YOGA Rendezvous haftet für etwaige Schäden insoweit, als
(a) YOGA Rendezvous, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; die Haftung von YOGA Rendezvous in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
(b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
(c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

2) Darüber hinaus haftet YOGA Rendezvous, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die YOGA Rendezvous oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt YOGA Rendezvous keine Haftung. Die Teilnehmer werden aufgefordert, ihre Wertgegenstände in den jeweiligen Übungsraum mitzunehmen.
 

6. Aufrechnung u. Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von YOGA Rendezvous ist unzulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber YOGA Rendezvous.
 

7. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Namen und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, YOGA Rendezvous unverzüglich schriftliche mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährleistung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums, bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).
 

8. Gesundheitszustand des Nutzers

Vor der Teilnahme an Kursen des Studios erklärt jeder Teilnehmer, dass er Gesundheitlich zur Teilnahme an Kursen des Studios befähigt ist, nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären.
YOGA Rendezvous ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.
Die Kurse/Seminare/Einzelstunden sind weder therapeutischer Natur, noch Ersatz für eine ärztliche und/oder psychiatrische/ psychotherapeutische Diagnose, bzw. Behandlung, sondern kann diese nur ergänzen.
 

9. Vertragslaufzeiten

Ein Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die jeweilige Vertragslaufzeit ist verbindlich. Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise genutzte Einheiten verfallen ausnahmslos. Ein Anspruch auf Rückvergütung ist ausgeschlossen. Ein Vertragsstorno ist nach der jeweiligen Laufzeit mit Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten möglich. Bei Urlauben und dienstlichen Abwesenheiten ab einem Monat sowie im Krankheitsfall ab 14 Tagen (jeweils mit Nachweis) können die Mitgliedschaften kostenfrei um diesen Zeitraum verlängert werden. Die Ruhelegung ist i.d.R. einmal im laufenden Mitgliedszeitraum möglich und kann nicht generell eingefordert werden und ist abhängig vom Einverständnis des Yoga Rendezvous-Studios. Die Regelung zur Ruhelegung greift erst ab Mitgliedschaften, die drei Monate oder länger abgeschlossen werden. Mitgliedern steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsmonats zu, sofern eine dauerhafte Sportuntauglichkeit vorliegt oder eine Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der bisherigen mehr als 50 km entfernt liegt (Nachweis mit amtlicher Bescheinigung vom Arzt oder vom Meldeamt). Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist nicht rückwirkend möglich.

 

10. Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.
 

11. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten

wird ein gebuchtes Einzelangebot durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 48 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist YOGA Rendezvous berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistungen zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.
 

12. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

1) Mündliche Nebenabreden zum Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristische Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Linz an der Donau, vereinbart.

3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Republik Österreich verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstandort Linz an der Donau, vereinbart.

4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Bestimmungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässigerweise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftige Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

 

13. Stornierung durch den/die Teilnehmer/in

1) Stornierungen sind bis 28 Tage vor Seminar-, Kurs- oder Workshopbeginn ohne Stornogebühr möglich.

2) Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor Seminar-, Kurs- oder Workshopbeginn wird die Hälfte der Seminar-, Kurs- oder Workshopgebühr einbehalten.

3) Bei einer Absage innerhalb von 14 Tagen vor Seminar-, Kurs- oder Workshopbeginn wird der Gesamtbetrag einbehalten, es sei denn, es wird ein/e Ersatzteilnehmer/in nominiert.

4) Bleibt ein/e Teilnehmer/in einem Seminar, Kurs oder Workshop ohne Absage fern, wird ebenfalls der gesamte Teilnahmebeitrag einbehalten.

 

14. Terminverschiebungen und -absagen

1) Sollte ein Seminar, Kurs oder Workshop aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen Umständen nicht stattfinden können, so ist Yoga-Rendezvous unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

2) Die angemeldeten Teilnehmer/innen werden in einem solchen Fall umgehend verständigt und erhalten den überwiesenen Teilnahmebeitrag in voller Höhe als Gutschrift rückerstattet.

3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Kosten für bereits gebuchte Zimmer, Reisekosten, Verdienstausfall etc. können nicht geltend gemacht werden.

Änderungen der AGB, Hausordnung und Preisliste zu jedem Zeitpunkt vorbehalten.